Öffnungsrichtung

Die Öffnungsrichtung

Die Öffnungsrichtung für Türen wird in Deutschland von der DIN-Norm 107 geregelt. Bei Türen wird die Öffnungsrichtung also mit DIN-links- oder DIN-rechts angegeben. Die Öffnungsrichtung gibt die Anschlagseite einer Tür an. Unter dem Anschlag versteht man die Seite, an welcher die Scharniere befestigt sind. Die Öffnungsrichtung einer Tür wird schon bei der Planung des Gebäudes oder des Umbaus festgelegt. Für welche Öffnungsrichtung sich der Architekt entscheidet, hängt sowohl vom Grundriss der Räumlichkeiten als auch von der geplanten Möblierung ab, woraus sich die wahrscheinlichen Laufrichtungen der Wohnungen ergeben. Es ist also nicht unüblich, dass in Gebäuden Türen mit linker und rechter Öffnungsrichtung eingebaut werden.


Weitere Artikel aus dem Themenbereich Öffnungsrichtung

Schlüssel Bart, Biometrie, Schlüssel Code, Distanznorm, Dornmaß, Dornschlüssel, Drückernuss, Elektropick, Euroschlüssel, Fallendraht, Feuerwehrschlüssel, Fluchttür, Glocke, Hauptschlüssel, Hinterhaken, Lockpicking, Luftkissen, Magnetschlüssel, Normalprofil, Panzer Überfalle, Personenalarm, Pickset, Rauchmelder, Riegel, Schließkasten, Schließzwang, Schlossfalle, Schlosskasten, Schutzbeschlag, Sicherheitsbolzen, Sicherungskarte, Sperrhaken, Sputnik, Transponderschlüssel, Türblatt, Türdrücker, Türfallenblech, Türklinkenangel, Türrahmen, VdS Klassen, Widerstandsklassen, Ziehschutz, Zylinderkern