Die Brandschutztür
Brandschutztüren werden in Wänden, welche aus feuerbeständigen oder feuerhemmenden Materialien bestehen, eingebaut, um den Durchtritt eines Feuers durch die Öffnung der Tür zu verhindern. Üblicherweise müssen Brandschutztüren in Trennwände und Brandwände eingebaut werden, Einzelheiten werden jedoch in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Brandschutztüren werden in fünf verschiedene Feuerschutzklassen von T30 bis T180 eingeteilt. Die Zahl gibt an, für wie viele Minuten die jeweilige Tür den Durchtritt eines Feuers verhindern muss. Grundsätzlich werden Brandschutztüren in feuerhemmende, hochfeuerhemmende und feuerbeständige Brandschutztüren unterteilt.
Für die Brandschutztür gilt außerdem: Sie muss selbstschließend sein und darf nicht mit Hilfsmitteln wie Keilen offen gehalten werden. Allerdings gibt es für jede Tür spezielle Feststellanlagen, falls die Tür offen gehalten werden muss. Diese sind mit einem Brandmelder verbunden, sodass sich die Tür automatisch schließt, falls ein Feuer ausbricht.
Brandschutztüren werden in fünf verschiedene Feuerschutzklassen von T30 bis T180 eingeteilt. Die Zahl gibt an, für wie viele Minuten die jeweilige Tür den Durchtritt eines Feuers verhindern muss. Grundsätzlich werden Brandschutztüren in feuerhemmende, hochfeuerhemmende und feuerbeständige Brandschutztüren unterteilt.
Für die Brandschutztür gilt außerdem: Sie muss selbstschließend sein und darf nicht mit Hilfsmitteln wie Keilen offen gehalten werden. Allerdings gibt es für jede Tür spezielle Feststellanlagen, falls die Tür offen gehalten werden muss. Diese sind mit einem Brandmelder verbunden, sodass sich die Tür automatisch schließt, falls ein Feuer ausbricht.